Die Durchführung der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen ist in Thüringen eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und […]
Die Durchführung der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen ist in Thüringen eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und […]