Lärmaktionsplan Gemeinde Langenleuba-Niederhain

Die Durchführung der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen ist in Thüringen eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV und dient dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. In einem Lärmaktionsplan (LAP) sollen Maßnahmen zur Bekämpfung der schädlichen Lärmauswirkungen zusammengefasst werden. Für die Gemeinde Langenleuba-Niederhain wurde der Lärmaktionsplan erstmalig aufgestellt. Die Kartierung gibt Aufschluss, wo an den Hauptverkehrsstraßen mit negativen Lärmauswirkungen zu rechnen ist.

Langenleuba-Niederhain ist eine Gemeinde im thüringischen Landkreis Altenburger Land. Erfüllende Gemeinde für Langenleuba-Niederhain ist Nobitz. Langenleuba-Niederhain hat eine Bevölkerungsdichte von 44 Einwohner je km².
Betroffen von der Lärmkartierung 2017 war Langenleuba-Niederhain durch die Bundesstraßen B 95 und B 180, die bei der
Lärmkartierung 2022 weniger als drei Millionen Kfz. aufweisen.

In Langenleuba-Niederhain sind keine für die Lärmaktionsplanung relevanten Lärmprobleme vorhanden. Die Kartierung der Gemeinde erfolgte aufgrund der in der 3. Runde kartierten B 95 und B 180. In der 4. Runde wurden die B 95 und die B 180 nicht mehr kartiert, die Lärmprobleme sind also obsolet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Langenleuba-Niederhain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.08.2024 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Langenleuba-Niederhain beschlossen. Dieser ist damit in Kraft getreten. Lärmaktionsplan