Errichtung Spielplatz Lohma am Sportplatz

Die mit Antrag vom 04.01.2022 beantragten Fördermittel in Höhe geschätzter Baukosten von €: 40.700,00 wurden mit Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit  einem Zuwendungsbetrag in Höhe von €: 34.595 mit Bescheid vom 10.06.2022 aus Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Thüringen bewilligt.  
Im Rahmen eines vereinfachten Vergabeverfahrens wurden die ausgeschriebenen Leistungen nach Prüfung und Wertung mit Auftragsschreiben vom 19.12.2022 an die Fa. Garten  Landschaftsbau, Gärtnerhof Wagner Frohnsdorf zum Angebotspreis von €: 41.787,45 (Brutto) beauftragt. Der Beginn der Arbeiten für den Spielplatz Lohma am Sportplatz erfolgte am 06.03.2023.
 
Örtliche Lage:
Die beabsichtigte Neuerrichtung eines Spiel-und Begegnungsplatzes mit Erholungs-und freifläche soll in unmittelbarer Nähe zum im Norden an der Peripherie des Ortsteiles Lohma befindlichen Sportplatz in Ergänzung einer am östlichen Grundstücksteil des Sportplatzgebäudes befestigten Veranstaltungsfläche in einer Flächengröße von insges. 300 m²  realisiert werden.

Flächenbedarf für die Aufstellung an Spielgeräten:
Für die Aufstellflächen der Spielgeräte werden ca.140 m² benötigt. Hinzu kommt eine für den Frei-und Erholungsraum gepflasterte Fläche von 10 m² als Aufstellfläche einer überdachten Sitzhütte aus Holz.
 
Ruhezonen:
Durch zusätzliche Aufstellung von 3 Stk. Parkbänken ist für ausreichende   Sitzmöglichkeiten der Benutzer gesorgt.
 
Spielgeräte:
Die Spielgeräteauswahl hat sich an den Nutzerinteressen der Kinder und dem Bewegungsdrang als auch motorischen und physischen Anforderungen orientiert und besteht hauptsächlich aus einer
-Spielgeräteturmkombination mit Röhrenrutsche, bestehend aus zwei überdachten mit einem Wackelsteg verbundenen Spieltürmen,
-Sprossenwand / Kletterwand und
-Rutschstange inkl. zwei die Spieltürme stabilisierende Plattformen.
Darüber hinaus wird das umfangreiche Spielangebot durch Aufstellung einer
-Nestschaukel sowie eines
-Federspiel-Elements (Wipp-Pferdchen) ergänzt.
 
Bauliche Umsetzung:
Für die Fallschutz – und Aufstellflächen wird der flächige Abtrag des Oberbodens jeweils in Höhe der vorgeschriebenen Größe des Fallraumes/ Spielgerät erforderlich. Die Fallschutzflächen erhalten eine Geotextilunterlage mit auflagigem Fallschutzsand bzw. –kies.
 
Zur Anliegerstraße im Süden der Spielfläche  sowie zu einem am östlichen Rand verlaufenden Wirtschaftsweg   erfolgt eine  Abgrenzung der in das Grundstück des Sportplatzgeländes integrierten
Spiel-und Bewegungsfläche  mittels Einfriedung / Zaun in einer Länge von jeweils 35 m.
 
 
Arbeits-und Gesundheitsschutz:
Die mit der Maßnahme verbundenen arbeits-und gesundheitsschutztechnischen sowie unfallverhütungsschutzrechtlichen Vorschriften für die Aufstellung und Betrieb eines öffentlich zugänglichen Spielplatzes  wurden im Rahmen der Vorbereitung und Planung mit dem für die Gemeinde zuständigen Sicherheits -und Gesundheitskoordinator abgestimmt.