Errichtung Spielplatz Neuenmörbitz

Die mit Antrag vom 04.01.2022 beantragten Fördermittel in Höhe geschätzter Baukosten von €: 35.900,00 wurden mit Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit  einem Zuwendungsbetrag in Höhe von €: 30.474,47 mit Bescheid vom 10.06.2022 aus Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Thüringen bewilligt.  
Im Rahmen eines vereinfachten Vergabeverfahrens wurden die ausgeschriebenen Leistungen nach Prüfung und Wertung mit Auftragsschreiben vom 19.12.2022 an die Fa. Garten  Landschaftsbau, Gärtnerhof Wagner Frohnsdorf zum Angebotspreis von €: 31.126,88 (Brutto) beauftragt. Der Beginn der Arbeiten für den Spielplatz Lohma am Sportplatz erfolgte am 15.03.2023.
 
Örtliche Lage:
Die beabsichtigte Neuerrichtung eines Spiel-und Begegnungsplatzes mit Erholungs-und freifläche soll in unmittelbarer Nähe zum Ortskern des Runddorfes Neuenmörbitz in westlicher Ausrichtung an einem Zufahrtsweg vom Ortskern in Richtung des Stausees „Talsperre Schömbach“ auf einer derzeit als Grünland bzw. Wiesenland genutzten Splitterfläche mit einem Flächenbedarf von ca. 250 m² realisiert werden.



Flächenbedarf für die Aufstellung an Spielgeräten:
Für die Aufstellflächen der Spielgeräte werden ca. 95 m² benötigt. Hinzu kommt eine für den Frei-und Erholungsraum gepflasterte Fläche von 10 m² als Aufstellfläche einer überdachten Sitzhütte aus Holz.
 
Ruhezonen:
Durch Aufstellung von 3 Stk. Parkbänken ist für ausreichende   Sitzmöglichkeiten der Benutzer  gesorgt.

Spielgeräte:
Die Spielgeräteauswahl hat sich an den Nutzerinteressen der Kinder und dem Bewegungsdrang als auch motorischen und physischen Anforderungen orientiert und besteht hauptsächlich aus einer
-Spielgerätekombination mit Rutsche,
-Sprossenwand / Kletterwand und Rutschstangen, verbunden durch eine
-Netzwand resp. Plattformen.
Abgerundet werden die Nutzungsmöglichkeiten darüber hinaus durch Aufstellung einer
-Nestschaukel sowie ein
-Federspiel-Element (Wipp-Pferdchen).

Bauliche Umsetzung:
Für die Fallschutz – und Aufstellflächen wird der flächige Abtrag des Oberbodens jeweils in Höhe der vorgeschriebenen Größe des Fallraumes/ Spielgerät erforderlich. Die Fallschutzflächen erhalten eine Geotextilunterlage mit auflagigem Fallschutzsand bzw.-kies.
Zur Straße im Süden der Spielfläche  sowie zu dem am nördlich der Spielfläche gelegenen Grünland erfolgt eine  Abgrenzung mittels Einfriedung / Zaun in einer Länge von jeweils 35 m.
 
Arbeits-und Gesundheitsschutz:
Die mit der Maßnahme verbundenen arbeits-und gesundheitsschutztechnischen sowie unfallverhütungsschutzrechtlichen Vorschriften für die Aufstellung und Betrieb eines öffentlich zugänglichen Spielplatzes  wurden im Rahmen der Vorbereitung und Planung mit dem für die Gemeinde zuständigen Sicherheits -und Gesundheitskoordinator abgestimmt.