Baumaßnahme Hauptstraße

zur Baumaßnahme: L 2462, Langenleuba – Niederhain


Umfang der Baumaßnahme:
Die Baumaßnahme erstreckt sich auf der Hauptstraße in Langenleuba-Niederhain vom bereits erneuerten Bereich (Anbindung der Straße „Kleine Seite“) bis zum Anschluss der Hauptstraße an den bereits instandgesetzten Kreuzungsbereich „Straße des 18. März“ (Einmündung Höhe Sparkasse auf Kreisstraße Nr. 301).
Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 680 m. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsbaumaßnahme des Freistaates Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) Region Ost, der Gemeinde Langenleuba- Niederhain sowie dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserent-sorgung Altenburger Land (ZAL) und der Telekom. Im Auftrag des TLBV wird die Fahrbahn über die Gesamtlänge in einer Breite von ca. 5,0 m – 5,50 m im vorhandenen Bestand erneuert. Der ZAL baut auf ca. 465 m Straßenlänge ein Abwassertrennsystem mit Regen- und Schmutzwasserleitungen, die Gemeinde erneuert die Gehwege und Seitenbereiche incl. der erforderlichen Umsetzung der Straßenbeleuchtung. Die Telekom sichert ihre vorhandenen Kabelsysteme bzw. verlegt diese im erforderlichen Umfang um. Parallel dazu werden Umverlegungen von Gas- und Energieleitungen erforderlich, um Baufreiheit für die neuen Abwasserkanäle herzustellen.
Abwicklung der Arbeiten
Die Baumaßnahme wird in 3 Bauabschnitten realisiert, die voraussichtlich noch im Mai beginnen und bis zum Ende des kommenden Jahres abgeschlossen sein sollen.

1. BA – Anbindung „Straße des 18. März“- bis Einmündung „Am Teich“ (Länge ca.160 m)

2. BA – „Am Teich“ bis Einmündung „Bahnhofstraße“ (Länge ca. 100 m)

3. BA – „Bahnhofstraße“ bis „Kleine Seite“ (Anbindung Bestand) (Länge ca. 420 m)


Es ist vorgesehen, die Bauabschnitte einzeln unter Vollsperrung zu realisieren. Dabei sollen die Bauabschnitte 1 und 2 in diesem Jahr gebaut werden. Der 3. Bauabschnitt folgt dann im kommenden Jahr.
Da die Baustelle über den Jahreswechsel laufen wird, sind witterungsbedingte Abweichungen vom Plan nicht auszuschließen. Es ist vorgesehen, jeden Bauabschnitt einzeln weitestgehend fertigzustellen, ehe mit dem nächsten Abschnitt begonnen wird. Dies sichert den Anliegern einen begrenzten Bauzeitraum mit den dabei entstehenden Einschränkungen in der Befahrbarkeit der Grundstücke. Bei einer witterungsbedingten Winterpause wird ein Zustand hergestellt, der den Anliegern und Gewerbetreibenden die Möglichkeit der Zufahrt zu Ihren Grundstücken sichern soll, falls es zu einem plötzlichen Wintereinbruch kommen sollte.
Umleitungsführung
Die Umleitung erfolgt über die L 1357 Beiern – „Große Seite“ zur „Altenburger Straße“. Durch die Bildung der o.g. Bauabschnitte kann das innerörtliche Straßennetz abschnittsweise für die Anlieger genutzt werden. Insbesondere im Baubereich wird es jedoch, aufgrund der umfangreichen Tiefbauarbeiten, unausweichlich zu Behinderungen der Zufahrten für die Anlieger kommen. In diesen Zeiträumen werden die Anlieger ihre Fahrzeuge außerhalb der Baustelle abstellen müssen. Die Zuwegungen für Rettungsdienste werden während der Bauarbeiten sichergestellt, wobei auch hier offen gesagt werden muss, dass nicht in jedem Bauzustand Rettungsfahrzeuge bis vor die Tür des betreffenden Gebäudes werden fahren können.
Baubetrieb/ Baubeginn
Mit den Leistungen wurde die Fa. Reif aus Leipzig beauftragt. Diese wird mit der Detail- und Ablaufplanung umgehend beginnen. Der tatsächliche Baubeginn richtet sich nach den Lieferzeiten der zuerst benötigten Materialien für den Kanalbau und wird durch den Baubetrieb in einem Bauablaufplan fixiert. Es ist vorgesehen, mit der Sperrung des 1. Bauabschnitts erst zu beginnen, wenn die Liefertermine feststehen, damit der Zeitraum der Vollsperrung so kurz wie möglich gehalten werden kann.
Durch das bauleitende Personal des Auftragnehmers Fa. Reif werden die Anlieger und Gewerbetreibenden direkt informiert. Weiterhin ist vertraglich geregelt, dass durch den Auftragnehmer die Müllabfuhr im betroffenen Baubereich sichergestellt wird. Die hierzu erforderlichen Abstimmungen werden im Vorfeld durch den Auftragnehmer mit den betroffenen Anliegern geführt.