Förderung für Dach, Fassade und vieles mehr
Bis zum Jahr 2023 können Sie Förderung von 35 % der zuwendungsfähigen Kosten und eine Fördersumme von max. 15.000 € pro Objekt für Umnutzung und Sanierung von Bestandsgebäuden und -anlagen erhalten:
- Maßnahmen an der Außenhülle: Dach, Fenster, Fassade, Sockel usw.
- Maßnahmen an Nebenanlagen: Einfriedungen, Tore, Hofgestaltung usw.
Was ist zu beachten?
Lassen Sie sich rechtzeitig im Vorjahr beraten und stellen Sie den Förderantrag bis zum 15.01. für das laufende Jahr. Mitte des Jahres erhalten Sie den Fördermittelbescheid und können mit der Ausführung beginnen.
Wichtig:
Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden!
Auch der Abschluss von Handwerkerverträgen und der Erwerb von Material gilt bereits als Maßnahmenbeginn und ist nicht gestattet. In der Ausführung sind die Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides unbedingt einzuhalten, ansonsten droht der Rückruf von Fördermitteln.
Kostenlose Beratung vom Fachmann
Für die Planung und Abwicklung des Fördervorhabens steht Ihnen ein Architekt zur Verfügung. Er berät Sie hinsichtlich Ihres geplanten Bauvorhabens, gibt Hinweise zu baugestalterischen und fördertechnischen Aspekten und steht Ihnen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis unterstützend zur Seite.
Bei Interesse melden Sie sich bei: Beratender Architekt: Herr Tino Rabold Tel. 01755960453, E-Mail: tino.rabold@googlemail.com
In der Gemeindeverwaltung berät Sie: Herr Kasper Tel. 03447 513336, E-Mail: kasper@nobitz.de