Information zur Beitragserhebung Abwasser vom ZAL

Beitragserhebung Abwasser


Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land (ZAL)
beabsichtigt noch in diesem Jahre Abwasserbeiträge für Teileinleiter zu erheben.
Betroffen davon werden Grundstücke sein, die vorbehandeltes (in der eigenbetriebenen
Klärgrube gereinigtes) Abwasser entweder direkt (sog. Direkteinleiter) oder über das
Kanalnetz des ZAL (sog. Indirekteinleiter) in ein Gewässer einleiten bzw. einleiten können und
für die damit die Endausbaustufe des Abwasserbeseitigungskonzeptes des ZAL erreicht und
die sachliche Beitragspflicht somit entstanden ist.
Erhoben werden dabei Beiträge für die Einleitung des vorgereinigten Abwassers in das
Kanalsystem des ZAL sowie Beiträge für die Fäkalschlammentsorgung und dessen
Weiterbehandlung in kommunalen Kläranlagen.
Gemäß § 1 BGS-EWS erhebt der ZAL Beiträge nach Maßgabe der genannten Satzung zur
Deckung des Aufwandes für die Herstellung/Anschaffung der öffentlichen
Entwässerungseinrichtung. Beiträge werden dabei gemäß § 7 ThürKAG von den dinglich
Berechtigten erhoben, die die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
haben.
Der Beitrag wird gemäß § 5 Abs. 1 BGS-EWS nach der gewichteten Grundstücksfläche
berechnet. Diese ergibt sich nach § 5 BGS-EWS aus dem Produkt von Grundstücksfläche und
dem Nutzungsfaktor gemäß der Bebauung.
Die der Berechnung zu Grunde zu legende Grundstücksfläche geht grundsätzlich von der
Grundstücksfläche laut Grundbuch aus.
Es gibt jedoch je nach bauplanungsrechtlicher Einordnung des Flurstückes gemäß der Beitragsund
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasserver- und
Abwasserentsorgung Altenburger Land (BGS-EWS) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen
(z.B. die Einordnung des Flurstückes als Außenbereichsgrundstück, die Bemessung unter
Hinzuziehung der Tiefenbegrenzung bei Flurstücken, die vom Innen- in den Außenbereich
übergehen u.a.).
Der Nutzungsfaktor beträgt grundsätzlich bei Grundstücken mit einer Bebaubarkeit mit einem
Vollgeschoss 1,0. Für jedes weitere Vollgeschoss wird der Faktor um 0,5 erhöht.
Folgende Beitragssätze werden für Teileinleiter erhoben:


Direkteinleiter:


Abwasserbeitrag für Direkteinleiter für Kläranlage 0,19 €/m² gewichtete Grundstücksfläche
(Inanspruchnahme Kläranlagen über Fäkalschlammentsorgung)
Indirekteinleiter:
Abwasserbeitrag für Teileinleiter für Kanalnetz 0,43 €/m² gewichtete Grundstücksfläche
(Inanspruchnahme Kanalnetz)
Abwasserbeitrag für Teileinleiter für Kläranlage 0,19 €/m² gewichtete Grundstücksfläche
(Inanspruchnahme Kläranlage über Fäkalschlammentsorgung)


Berechnungsbeispiel


Bsp. Indirekteinleiter
Grundstücksfläche 850 m²
Bebauung mit 2 geschossigen Haus, ergibt Nutzungsfaktor 1,5
Gewichtete Grundstücksfläche: 850 m² x 1,5 = 1.275 m²
Beitrag : 1.275m² x 0,62€/m² = 790,50 €
Bsp. Direkteinleiter
Grundstücksfläche 850 m²
Bebauung mit 2 geschossigen Haus, ergibt Nutzungsfaktor 1,5
Gewichtete Grundstücksfläche: 850 m² x 1,5 = 1.275 m²
Beitrag: 1.275m² x 0,19€/m² = 242,25 €


Die hier dargestellten Informationen sind beispielhaft und nicht vollständig, die rechtlichen
Grundlagen zur Beitragserhebung sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Altenburger Land (BGS-EWS) vom 07. Februar 2018 nebst 1. und 2. Änderung dieser Satzung,
i.V.m. der Satzung für die Benutzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des
Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom 24. April
2017 nebst 1. Änderung zu finden.


Sollten Sie Fragen zur Beitragserhebung selbst oder Ihrem Beitragsbescheid haben, stehen wir
Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.